Immer mehr Menschen leiden wegen des steigenden Stresses am Arbeitsplatz an Burnouts und können nicht mehr arbeiten. Trotzdem bleibt der Bund weitgehend untätig.
Die stressbedingten Erkrankungen, darunter das Burnout-Syndrom, gehören heute nicht zu den Berufskrankheiten im Sinne des Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die im UVG verwendeten Bestimmungen schliessen diese Krankheiten aus, obwohl sie immer häufiger vorkommen und klar auf Risiken am Arbeitsplatz (Stress) zurückgeführt werden können. Mit einer Anerkennung dieser psychischen Erkrankungen im UVG wäre eine deutlich bessere Betreuung der Patientinnen und Patienten möglich. Die Gesellschaft würde dieses Leiden besser akzeptieren, was auch die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt verbesserte. Die Aufnahme ins UVG würde sich auf die entsprechende Primärprävention auswirken, indem diese besser in SUVA-Kampagnen integriert würde und vor allem besser kontrollierbar wäre.↧